Entspannte Abwicklung und

sichere GEMA- und GVL-Einnahmen

Denn: Musik ist mehr wert als nur Gage!

Unabhängig. Verständlich. Transparent

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auf Fragen rund um die Abwicklung
der GEMA und GVL.

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EASY ERKLÄRT – Der GEMA-WISSEN-BLOG

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EASY BEANTWORTET – FAQs

Wir haben die häufigsten Fragen rund um EASYGEMACHT für dich zusammengestellt.

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Die GVL zahlt für künstlerische Leistung aus.
Sprich, wenn du erheblichen Einfluss auf den Song hast und die Session im Tonstudio akribisch überwachst, ist es eine künstlerische Leistung.

Rein technische und wirtschaftliche Aufgaben zählen nicht zur künstlerischen Leistung. Somit entfällt theoretisch das Anrecht auf Ausschüttung der GVL.

Bei der GVL erhältst du nur Ausschüttungen, wenn du künstlerisch mitgewirkt hast, also MusikerInnen auch angeleitet hast.
Wenn du den Song „nur“ technisch aufbereitet hast, wirst du von der GVL nicht vergütet.

Bei der GEMA werden Werke (also Songs) nach Punkten bewertet.
Höhere Punkte = höhere Tantiemen, mal ganz platt gesagt.

Wie sich die Einstufung nachvollziehen lässt und was es dazu zu wissen gibt, haben wir in einem Blogbeitrag zusammengefasst.

Hier gehts zum Beitrag >

Sobald Musik öffentlich genutzt wird, muss es der GEMA gemeldet werden, sonst begehst du Diebstahl. Die Musik ist urheberrechtlich geschützt.

Also für Geburtstage und private Feiern fallen keine GEMA-Gebühren an.

Betriebsfeiern, Schulfeste, Vereinsfeiern, ggf. Polterabende, Fahrstühle, Kneipen, Kosmetikstudios, Arztpraxen, etc fallen unter die öffentliche Nutzung und somit müssen Lizenzen an die GEMA gezahlt werden.

Öffentlich, weil hier theoretisch jeder Zugang hat, nicht nur Personen die mit dir in einem rein privaten Verhältnis stehen. Zudem wird in den Fällen Musik genutzt, weil die Musik einen wesentlichen Anteil an der Stimmung und somit im betrieblichen Kontext einen wirtschaftlichen Vorteil hat.

Die GVL arbeitet für ausübende KünstlerInnen und Tonträgerhersteller.
Übersetzt:
„Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH“

Für die Musik heißt das: Wenn du bei einem Song mitwirkst (Instrument spielst, singst, etc) und dieser Song öffentlich ausgestrahlt wird, hast du Anspruch auf Vergütung von der GVL.

Voraussetzung ist, dass die GVL auch wirklich weiß bei welchen TV-Shows und Radio-Shows du was gemacht hast, also wie genau du bei welchem Song mitgewirkt hast. Auch die ganzen Musikproduktionen werden von Labelseite bei der GVL gemeldet und die KünstlerInnen tragen dann die Art der Mitwirkung ein.

Sobald du an der Songproduktion mitwirkst und der Song öffentlichen ausgestrahlt wird (z. B. im Radio oder TV), erhältst du und erhalten die Labels eine Vergütung.

Die GVL fordert stichprobenartig Nachweise an.
Die mitwirkenden KünstlerInnen sollten also einen Nachweis parat haben was sie genau in dem Song gemacht haben (Foto vom Booklet, Rechnung mit Kontoauszug, Vertrag o. ä.)

„GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, also eine Verwertungsgesellschaft – die Treuhänderin von über 85.000 Mitgliedern.“

Wer kann mit der GEMA Geld verdienen?
Alle, die Songs erschaffen, also: TexterInnen, KomponistInnen und VerlegerInnen

Wann können sie Tantiemen von der GEMA erhalten?
Wenn
– die o. g. Mitglied bei der GEMA sind
– die o. g. als UrheberInnen im Song (Werk) hinterlegt sind
– die Songs (Werke) bei der GEMA korrekt angemeldet sind
– die Songs öffentlich genutzt werden.

Ganz klar: Nein!
Das ist ein Pokerspiel, auch wenn der Veranstalter die Setliste nach dem Konzert bei der GEMA einreicht und somit alle rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, gehen hier so oft Meldungen verloren und somit Geld für die UrheberInnen.

Tipp: Helfe deinen Veranstaltern bei der GEMA-Abwicklung und unterstütze ihn dabei, dass ihr beide mit dem Online Portal der GEMA arbeitet!

Aber auch dann: Prüfe immer deine Abrechnungen und fordere fehlende Ausschüttungen nach.

Kurz erklärt:
Registrierungsstatus 1 = es kam zur Ausschüttung
Registrierungsstatus 2 = es kam noch zu keiner Ausschüttung

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