EASYGEMACHT AGB

Artikel 1
Allgemeines

1. EASYGEMACHT ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Beratung und Abwicklung von GEMA- und GVL-Angelegenheiten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen EASYGEMACHT und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen (Dienstleistungsvertrag oder Auftragserteilung). Sie richten sich insoweit ausschließlich an den gewerblichen Kunden bzw. Unternehmer i.S. von § 14 BGB.
2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der getroffenen Vereinbarung, es sei denn, EASYGEMACHT erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich schriftlich an.
3. Die nachstehende AGB von EASYGEMACHT gelten insbesondere auch dann, wenn bei entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden dieser Leistungen von EASYGEMACHT insoweit vorbehaltslos in Anspruch bzw. entgegennimmt.

Artikel 2
Gegenstand der Vereinbarung

Grundlage der Vereinbarung der Dienstleistung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag und den ergänzenden Bestimmungen in den nachfolgenden AGB.

Artikel 3
Zustandekommen der Vereinbarung

1. Der Kunde übermittelt EASYGEGMACHT sein Interesse an den unter Artikel 2 dieser AGBs aufgeführten Dienst-leistungen telefonisch (0174/3874962) oder via E-Mail an folgende Adresse: kontakt@easygemacht.de. EASYGEMACHT unterbreitet dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung mit den angefragten Dienstleistungen sowie den voraussichtlich anfallenden Kosten. Die AGBs, sowie den Dienstleistungsvertrag mit der aktuell gültigen Preisliste wird dem Kunden übermittelt.

2. Der Kunde nimmt das Angebot von EASYGEMACHT durch Bestätigung gegenüber EASYGEMACHT an. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist beiderseitig mit Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Bereits begonnen Dienstleistungen werden bis zum Eingang der Kündigung berechnet. Die Angebotsannahme, sowie die Kündigung der Vereinbarung bedürfen Schriftform, entsprechend § 126, 126 b BGB.

Artikel 4
Vergütung und Zahlung

1. Die Höhe der Vergütung von EASYGEMACHT ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag mit gültiger Preisliste zwischen EASYGEMACHT und dem Kunden. Im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. EASYGEMACHT erstellt nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die Rechnung an den Kunden. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rechnung. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen, rein netto nach Rechnungserhalt an die von EASYGEMACHT in der Rechnung genannte Bankverbindung zu zahlen.
3. Die Berechnung der Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt jeweils nach angefangenen 1/4 Stunden.

Artikel 5
Mitwirkung

1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle zur Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig an EASYGEMACHT übermittelt werden.
2. Kann die Leistung von EASYGEMACHT nur mit zusätzlichem Aufwand, welcher nicht Gegenstand der Vereinbarung ist, erbracht werden, so kann EASYGEMACHT den zusätzlichen Aufwand dokumentieren und gegenüber dem Kunden berechnen. EASYGEMACHT wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden über die Mangelhaftigkeit der Unterlagen via E-Mail in Kenntnis setzen und das voraussichtliche Aufwandsvolumen beziffern. Für den Fall, dass der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, kann die Vereinbarung aufgelöst werden. Die bis zu diesem Termin angefallene Vergütung steht EASYGEMACHT zu.
3. Allgemeine Bearbeitungszeit bei E-Mail- und Telefonanfragen, liegt bei fünf Werktagen.

Artikel 6
Nicht-Abrufen der Leistung

1. Ruft der Kunde eine beauftragte Dienstleistung bei EASYGEMACHT nicht ab oder kann EASYGEMACHT die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden auch nach einer angemessenen Fristsetzung nicht erbringen, bleibt der Kunde in der Pflicht die vereinbarte Dienstleistung und deren Vergütung zu zahlen.
2. In beiden Fällen hat sich EASYGEMACHT ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile verrechnen zu lassen.

Artikel 7
Haftung

1. Der Kunde stellt EASYGEMACHT von allen Forderungen und Haftungen frei, die dadurch entstehen, dass der Kunde fehlerhafte oder unzureichende Unterlagen / Informationen an EASYGEMACHT übermittelt hat.
2. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet EASYGEMACHT bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Auf Schadensersatz haftet EASYGEMACHT – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EASYGEMACHT, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von EASYGEMACHT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Sind in der Vereinbarung feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann EASYGEMACHT die Termine aufgrund nicht von EASYGEMACHT zu vertretende Umstände nicht einhalten, so trifft EASYGEMACHT keine Haftung.
5. Eine Haftung von EASYGEMACHT für nicht ausbezahlte und/oder vergütete Tantiemen seitens der GEMA und die nicht gemeldeten Konzertinformationen (Setlisten, Veranstalterinformationen, Veranstaltungsortinformationen) seitens des Kunden ist ausgeschlossen.

Artikel 8
Kundendaten/ Datenschutz

1. Für die Dauer der Leistungsvereinbarung darf EASYGEMACHT die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern, nutzen und verarbeiten. Eine Übermittlung der persönlichen Daten des Kunden an Dritte zu anderen als den nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung der Vereinbarung erforderlichen Zwecken findet nicht statt. Soweit für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Empfänger der Daten sind neben den internen Stellen von EASYGEMACHT, die an der Ausführung der jeweiligen Prozesse beteiligt sind (Freiberufliche Mitarbeiter, Buchhaltung, Kundenservice) die GEMA soweit es die gesetzlichen Bestimmungen fordern bzw. zulassen.
2. Inhalte von elektronischen Datenträgern oder sonstige Daten, die EASYGEMACHT für die Zwecke des jeweiligen Auftrags vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, um diese zu reproduzieren, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen werden von EASYGEMACHT unverzüglich nach Beendigung des Auftrages von den Datenträgern von EASYGEMACHT gelöscht. Eine Archivierung findet nur statt, wenn diese vor der Vereinbarung, schriftlich durch den Kunden beauftragt wurde.
3. Der Kunde ist auch nach Abwicklung der Vereinbarung mit dem Erhalt von Informationsmaterial von EASYGEMACHT einverstanden. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit gegenüber EASYGEMACHT mittels einfacher Erklärung widerrufen.

Artikel 9
Mitwirkung Dritter

EASYGEMACHT ist berechtigt, zur Ausführung der unter Artikel 2 festgelegten Dienstleistungen des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat EASYGEMACHT dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend verpflichten. Der Kunde hat keinen Anspruch dahingehend, dass die Dienstleistungen durch eine bestimmte Person durchgeführt werden.

Artikel 10
Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, über die überlassenen Informationen und Daten sowie über die Vergütungshöhe Stillschweigen zu bewahren.

Artikel 11
Gerichtsstand

Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von EASYGEMACHT. EASYGEMACHT ist jedoch befugt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Artikel 12
Sonstiges, Salvatorische Klausel

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Alle Bestimmungen dieser AGB sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getrennt voneinander zu beurteilen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder während der Vertragslaufzeit nichtig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieser AGB eine von den Parteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

EASYGEMACHT AGB-Anlage

GEMA-Abwicklung und Reklamation der Liveaufführungen

EASYGEMACHT bietet die Durchführung folgender Dienstleistung an:

  • Die Meldung der Musikfolgen für Liveaufführungen bei der GEMA und an den jeweiligen Veranstalter und an die GEMA
  • Die Überprüfung der GEMA-Tantiemenauszahlung
  • Einreichung der Reklamation bei der GEMA mit der Bitte um Nachbearbeitung und Nachzahlung an den Musikurheber bei nicht erstatteten Tantiemen.

EASYGEMACHT wird für die jeweilige Dienstleistung entlohnt und holt dir das Geld rein, was du ohne Mitwirkung verschenken würdest. Du erhältst eine entsprechende Übersicht deiner Tantiemen deiner Livekonzerte.

Deine Aufgaben in unserer Zusammenarbeit:
Du teilst EASYGEMACHT einen Ansprechpartner mit, welcher die Informationen über die Setlisten und Veranstalterinformationen hat.
EASYGEMACHT vergibt dem Ansprechpartner einen Zugang zu der Konzertübersicht, in welcher ersichtlich ist, welche Daten gebraucht werden, um die Konzertabwicklung durchführen zu können.

Prüfung und Reklamation der GEMA-Auszahlungen
Bei den Reklamationen musst du wissen: Es werden immer Werke reklamiert, somit erhalten automatisch alle weiteren Urheber die nachberechnete Auszahlung. Wenn ein Verlag beteiligt ist, erhält dieser automatisch bei jeder Auszahlung 33,33 % deiner Tantiemen.
Fehlende Berechnungen durch die GEMA werden fristgerecht bei der GEMA innerhalb von derzeit 9 Monaten bei Inlandskonzerten (Sparte U) bis zum 31.01. des Folgejahres, und bei Auslandskonzerten (Sparte A) bis zum März des Folgejahres reklamiert.