GEMA GVL Abwicklung, Abmeldung, Abrechnung, Prüfung

Wann kannst du dich als Bearbeiter eines Songs eintragen?

Beispiel:
Du feierst die Musik eines Liedes und schreibst deinen eigenen Text zu der Musik.
Du willst den Song öffentlich spielen, YouTube oder Konzert etc.
Dann solltest du die Personen fragen, ob du deine Version veröffentlichen darfst. Nach dessen ok, solltest du den Song neu bei der GEMA anmelden. Hinterlegst die Originalurheber und dich als Bearbeiter.
Bearbeiter erhält immer 1/12 = 8 % (nur beim Aufführungsrecht = z. B. Konzerte)

Was ist zu beachten, wenn der Urheber vom Song seit über 70 Jahren verstorben ist?

Beispiel:
Du feierst einen Song ab. Die Musik bleibt, aber du schreibst deinen eigenen Text zu der Musik. Du vermutest, dass der Urheber verstorben ist. Du lässt dir dann von der GEMA bestätigen, dass der Songwriter über 70 Jahre verstorben und somit GEMA-Frei ist.

Auch jetzt musst du den Song neu bei der GEMA anmelden und kannst dich als Bearbeiter eintragen
Bearbeiter erhält Bearbeiter: 3/12 = 24 % (nur beim Aufführungsrecht = z. B. Konzerte)

Anke Fischer GEMA Anke Easygemacht

Über die Autorin

Anke Fischer gründete EASYGEMACHT, weil sie festgestellt hat, dass zu viele Songschaffenden in Sachen GEMA und GVL Geld liegen lassen.

EASYGEMACHT sieht sich als Mentor, Dienstleister und Vermittler aller Beteiligten.

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